XXX S.A.M. M GmbH in Wien



AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

für Dienstleistungen der Firma S.A.M. Management GmbH
(Dienstleistungsvertrag)

S.A.M. Management GmbH, Hernalser Hauptstraße 68/8, 1170 Wien, support@sam-management.at
Dienstleister/in, Straße Hausnummer, PLZ Ort, Telefon, E-Mail, Firmenbuchnummer

1. Geltungsbereich
1.1 Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der
Dienstleistungsfirma S.A.M. Management GmbH – nachstehend Dienstleister
genannt – mit seinem Vertragspartner – nachstehend Auftraggeber genannt.
1.2 Änderungen dieser Geschäftsbedingungen, die vom Dienstleister vorgenommen wurden, werden
dem Auftraggeber schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der
Auftraggeber nicht schriftlich binnen 1 Woche nach Bekanntgabe der Änderungen
Widerspruch erhebt. Für die Wahrung der Frist ist das Datum des Poststempels
maßgeblich.
2. Vertragsgegenstand
2.1 Die Vertragsparteien vereinbaren die Zusammenarbeit gemäß der spezifischen,
individualvertraglichen Vereinbarung. Ein Arbeitsvertrag ist von den Parteien nicht gewollt
und wird nicht begründet.
2.2 Für die Abgaben der Sozialversicherung oder steuerliche Belange trägt der Dienstleister selbst
Sorge und stellt den Auftraggeber von eventuellen Verpflichtungen frei.
2.3 Es steht dem Dienstleister frei, auch für andere Auftraggeber tätig zu werden. Allerdings unterliegt
der Dienstleister einem Konkurrenzverbot.
3. Zustandekommen des Vertrages
3.1 Ein Vertrag mit dem Dienstleister kommt durch die Übermittlung des unterschriebenen Auftrags
oder Auftragsangebots auf dem Postweg, per Fax, Applikation oder per e-Mail zustande.
3.2 Der Gegenstand des Vertrages bzw. die genaue Aufgabenbezeichnung lautet wie folgt:
Vermittlung von Werk- und Dienstleistungsverträgen
Ersatzpersonal
Reinigungstätigkeiten
Insbesondere wird vereinbart:
4. Vertragsdauer und Vergütung
4.1 Der Vertrag beginnt und endet am spezifisch und individuell vereinbarten Zeitpunkt.
4.2 Der Vertrag kann ordentlich gekündigt werden. Diesbezüglich wird eine Frist von 4 Wochen zum
Monatsende vereinbart.
4.3 Eine Kündigung vor Beginn des Vertrages ist nicht vorgesehen. Sie ist nur möglich, wenn der
Dienstleister seinen vertraglich vereinbarten Verpflichtungen nicht nachkommen wird.
4.4 Dem Dienstleistungspreis liegt der Umfang der geschuldeten Arbeitstätigkeit zugrunde unter
Berücksichtigung des tatsächlichen Aufwandes.
4.5 Sämtliche Zahlungen sind 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Bei
Überschreitung der Zahlungstermine steht dem Dienstleister ohne weitere Mahnung ein
Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von Empfohlen: 2 % – über dem Referenzzinssatz der
Oesterreichischen Nationalbank – zu. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber
hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.
4.6 Barauslagen und besondere Kosten, die dem Dienstleister auf ausdrücklichen Wunsch des
Auftraggebers entstehen, werden zum Selbstkostenpreis berechnet.
4.7 Sämtliche Leistungen des Dienstleisters verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen
Mehrwertsteuer in Höhe von 20 Prozent.
5. Leistungsumfang
5.1 Die vom Dienstleister zu erbringenden Leistungen umfassen in der Regel die detailliert
aufgelisteten Aufgaben, gemäß dem vom Auftraggeber erteilten Auftrag.
5.2 Der Dienstleister wird den Auftraggeber in periodischen Abständen über das Ergebnis seiner
Tätigkeit in Kenntnis setzen.
5.3 Ist dem Dienstleister die vertraglich geschuldete Erbringung eines Auftrags tatsächlich nicht
möglich, so hat der den Auftraggeber unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen.
5.4 Der Dienstleister stellt die zur Leistungserbringung erforderlichen Gerätschaften und das nötige
Personal, sofern der Auftraggeber nicht über entsprechendes Gerät oder Räumlichkeiten
verfügt.
Die Parteien sind bemüht, nach bestem Wissen und Gewissen den Vertragspartner bei der
Erbringung der jeweiligen Verpflichtung durch Überlassen von Informationen, Auskünften
oder Erfahrungen zu unterstützen, um einen reibungslosen und effizienten Arbeitsablauf für
beide Parteien zu gewährleisten.
5.5. Alle Rechte an den im Rahmen der Erbringung einer Dienstleistung erstellten Werke, gleich
welcher Art und Form, gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung (§ 4) auf den
Auftraggeber über. Bis zur Zahlung ist der Auftraggeber zur Gänze von allen Rechten,
insbesondere übertragbaren Nutzungs- und Urheberrechten ausgeschlossen.
6. Verschwiegenheitspflicht
Soweit eine der Vertragsparteien im Rahmen der gemeinsamen Geschäftsbeziehungen Kenntnis
von vertraulichen Informationen der anderen Vertragspartei bzw. der jeweils eingeschalteten Erfüllungsgehilfen (insbesondere technische Informationen sowie Informationen über
geschäftliche und betriebliche Angelegenheiten) erlangt, ist diese zur Geheimhaltung
verpflichtet. Die Geheimhaltungspflicht besteht auch nach Vertragserfüllung weiter.
7. Konventionalstrafe
Im Falle der schuldhaften Nichtaufnahme der vertraglich geschuldeten Tätigkeit oder des
Vertragsbruches oder der vorzeitigen Kündigung wegen schuldhaften vertragswidrigen
Verhaltens verpflichtet sich der Dienstleister, dem Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe
von 5.000 EUR zu zahlen.
8. Haftung
8.1 Schadensersatzansprüche gegen den Dienstleister sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf
vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Dienstleisters selbst oder dessen
Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Verjährungsfrist für die Geltendmachung von
Schadensersatz beträgt drei Jahre und beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem die die
Schadensersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist. Sollten die
gesetzlichen Verjährungsfristen im Einzelfall für den Dienstleister zu einer kürzeren
Verjährung führen, gelten diese.
8.2 Für alle weiteren Schadensersatzansprüche gelten die gesetzlichen Bestimmungen des
bürgerlichen Gesetzbuches.
8.3 Der Höhe nach ist die Haftung des Dienstleisters beschränkt auf die bei vergleichbaren
Geschäften dieser Art typischen Schäden, die bei Vertragsschluss oder spätestens bei
Begehung der Pflichtverletzung vorhersehbar waren.
8.4 Die Haftung des Dienstleisters für Mangelfolgeschäden aus dem Rechtsgrund der positiven
Vertragsverletzung ist ausgeschlossen, wenn und soweit sich die Haftung desselben nicht
aus einer Verletzung der für die Erfüllung des Vertragszweckes wesentlichen Pflichten
ergibt.
9. Gewährleistung
9.1 Der Dienstleister kann sich vom Anspruch auf Preisminderung und Aufhebung des Vertrages
befreien, indem er innerhalb angemessener Frist nach ihrer Wahl das mangelhafte Werk
gegen ein mangelfreies austauscht, die mangelfreie Leistung erbringt oder in einer für den
Auftraggeber zumutbaren Weise eine Verbesserung durchführt bzw. das Fehlende
nachträgt. Bei Mängeln ist der Dienstleister berechtigt, jeweils innerhalb angemessener Frist
nach seiner Wahl das mangelhafte Werk gegen ein mangelfreies auszutauschen, die
mangelfreie Leistung zu erbringen oder in einer für den Auftraggeber zumutbaren Weise
eine Verbesserung durchzuführen bzw. das Fehlende nachzutragen. Einen Mangel hat der
Auftraggeber innerhalb von sechs Monaten ab Übergabe geltend zu machen. Für die
Tatsache, dass der Mangel bereits zum Übergabezeitpunkt vorgelegen ist, obliegt dem
Auftraggeber die Beweisführung.
9.2 Im Falle der Wandlung und der dadurch bedingten Rückstellung der ausgetauschten Leistungen
durch den Auftraggeber hat dieser dem Dienstleister eine angemessene Abgeltung für die
Benützung zu leisten.
9.3 Eventuelle Garantie- und/oder Gewährleistungsansprüche, die der Auftraggeber an vom
Dienstleister erworbenen Sachgütern geltend macht, erstrecken sich ausdrücklich nicht auf
die von der Auftragnehmerin damit erbrachten Dienstleistungen.
10. Beendigung
10.1 Sollte die Leistung aus betrieblichen Gründen nicht möglich sein, so ist der Dienstleister
berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
10.2 Beide Vertragsparteien haben das Recht den Vertrag aus einem wichtigen Grund jederzeit ohne
Einhaltung einer besonderen Frist zu kündigen. Diese außerordentliche Kündigung erfolgt
mittels eingeschriebenen Briefs. Als wichtigen Grund sehen die Parteien insbesondere
Verstoß gegen DSGVO, StGB, Finanzstrafgesetz, Lohn- und Sozialdumping .
10.3 Beruht die Vertragsbeendigung auf Gründen, die der Dienstleister nicht zu vertreten hat, gebührt
ihm das volle Entgelt. In allen anderen Fällen hat ihm der Auftraggeber ein aliquotes Entgelt
zu leisten.
11. Gerichtsstand
11.1 Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich österreichisches Recht
unter Ausschluss der Kollisionsnormen.
11.2 Die Gerichtsstandvereinbarung gilt für Inlandskunden und Auslandskunden gleichermaßen.
11.3 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Leistungen und Auseinandersetzungen ist:
ausschließlich der Sitz des Dienstleisters
der Wohnort des Beklagten
der Erfüllungsort
Sonstiger Gerichtsstand
12. Sonstige Bestimmungen
12.1 Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu
ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.
12.2 Eine Änderung des Vertragspunktes 10 bedarf ebenfalls der Schriftform.
12.3 Der Besteller
ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.
13. Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit
der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb
einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist. Die jeweils
unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die
den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und die den
übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.





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